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Symbole des Dorfes ...

Hinzugefügt Admin | 22 Mar 2019 at 19:34 | 82x |

Wappen des Dorfes

(1) Wappen Das Dorf Kysucky Lieskovec besteht aus einer grünen Hasel, die in einem silbernen Schild mit grünen Nüssen und gelben Nüssen wächst.

(2) Das Recht zur Nutzung und Nutzung des Gemeinschaftswappens ist an die Zustimmung / Erlaubnis / Bürgermeister gebunden. Die Zustimmung wird für maximal ein Jahr erteilt. Antragsteller für die Verwendung des allgemeinen Wappens geben in der schriftlichen Anmeldung Form und Art der Verwendung der Wappendarstellung an. Der Antrag wird von allen anderen als den in Absatz 1 genannten Stellen eingereicht. 3 dieser Bestimmung. Die Bewerbung muss enthalten:

- komplettes grafisches Design, Verwendung des Wappens
- der Zeitraum, für den die Einwilligung / Genehmigung beantragt wird /
- Bestätigung der Zahlung der Gebühr

(3) Das Wappen des Dorfes wird verwendet:

und / oder auf dem Siegel der Gemeinde
b / Bürgermeisterabzeichen
c / Dokumente zur Erteilung der Ehrenbürgerschaft von Kysucky Lieskovec, Preise der Gemeinden Kysucky Lieskovec und Anerkennung von Kysucky Lieskovec
d / an Gebäuden, in denen sich das Stadtamt Kysucky Lieskovec befindet
e / um das Katastergebiet der Gemeinde zu markieren
f / in den Besprechungsräumen der Stadtverwaltung und im Büro des Bürgermeisters

Personen, die das Wappen verwenden, sind von der Zahlung von Gebühren befreit.

(4) Die Charta-Dokumente der Gemeinde werden im normalen Schriftverkehr verwendet, wenn sie Vorschriften, Beschlüsse oder Entscheidungen der Stadtverwaltung enthalten oder wenn sie wichtige Tatsachen oder Genehmigungen bescheinigen.

(5) Die natürliche oder juristische Person, die es benutzt oder benutzt hat, ist für die ordnungsgemäße Behandlung und den Schutz des Wappens der Gemeinde verantwortlich. Jeder ist verpflichtet, eine unbefugte oder falsche Verwendung des Wappens zu verhindern.

(6) Eine detailliertere Regelung der Verwendung des Gemeindewappens sowie der Höhe der Gebühren und Sanktionen für seine unberechtigte oder unrichtige Verwendung kann vom Gemeinderat durch eine allgemein verbindliche Regelung festgelegt werden.

Fahne des Dorfes

(1) Die Flagge der Gemeinde Kysucky Lieskovec besteht aus sieben Längsstreifen in Weiß, Grün, Gelb, Grün, Gelb, Grün und Weiß. Die Flagge hat ein Seitenverhältnis von 2: 3 und endet an drei Punkten.

(2) Die Flagge der Gemeinde wird vom Bürgermeister und vom Gemeinderat bei festlichen und offiziellen Anlässen benutzt. von öffentlichem Charakter durch Anzeige auf den Gebäuden, in denen sie sich befinden in der Halle, in der die Zeremonie abgehalten wird. Der Aufruf zur Flaggenbenutzung wird vom Bürgermeister ausgesprochen, der auch die Art und Dauer der Dekoration festlegt.

(3) Die Flagge der Gemeinde kann auch bei öffentlichen Begleitpersonen und gelegentlich bei der Innenausstattung von öffentlich zugänglichen Räumen und Netzwerken verwendet werden.

(4) Werden die Staatsflagge der Slowakischen Republik und die Generalflagge zur Dekoration verwendet, so werden sie auf gleicher Höhe nebeneinander aufgestellt, während sich die Staatsflagge von links nach vorne befindet / §8 Abs. 8 des Gesetzes Nr. 63/1993 Coll. über staatliche Symbole der Slowakischen Republik und deren Verwendung.

(5) Die Flagge der Gemeinde wird hauptsächlich am Fahnenmast aufgestellt. Die Fahne wird langsam und mit Würde aufgestellt und gescannt;

(6) Bei der Verwendung und Anzeige der Flagge sind folgende Regeln zu beachten:

a / Die Flagge darf nicht beschädigt oder schmutzig verwendet werden und darf nicht an der Rosette gebunden sein
b / Auf der Flagge dürfen sich keine Texte, Bilder, Bilder, Embleme oder Abzeichen, Blumensträuße, Trauerschleier usw. befinden.

(7) Die natürliche oder juristische Person, die sie verwendet oder verwendet hat, ist für die ordnungsgemäße Behandlung und den Schutz der Flagge der Gemeinde verantwortlich.

 (8) Die Gemeinde verwendet bei der Ausübung der Selbstverwaltung die in Artikel 21 dieser Satzung genannten Symbole der Gemeinde.

(9) Alle Benutzer des Wappens und der Flagge der Gemeinde müssen diese Symbole würdevoll verwenden und dürfen nicht beschädigt oder verleumdet werden. Im Falle eines Konflikts mit diesen Grundsätzen, im Falle eines Missbrauchs oder in anderen betrachtungswürdigen Fällen, kann der Rat die Verwendung dieser Symbole jederzeit untersagen.

(10) Gemeindebehörden und -organisationen verwenden die Flagge der Gemeinde gemäß den geltenden Vorschriften für festliche Anlässe, um Gebäude, Straßen, Plätze und Hallen zu schmücken. Bei der gemeinsamen Verwendung der staatlichen Bürgschaft mit der Fahne der Gemeinde wird die staatliche Bürgschaft bevorzugt. Die Flagge der Gemeinde kann verwendet werden, um die städtischen Gebäude der Gemeinde anzuzeigen.

(11) Die Gemeinde bezieht sich auf das Gemeindewappen und die Flagge der Gemeinde auf das Gebäude des Gemeindeamts, den Sitzungssaal des Gemeinderats und das Bürgermeisteramt.
(12) Nur der Bürgermeister oder Mitglieder des Gemeinderats, die den Bürgermeister während seiner Abwesenheit vertreten oder ihn mit Protokollvertretern betraut haben, sind berechtigt, die Insignia zu benutzen.


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