Das Kaufrecht stellt eine feudale Form der Erbpacht für längere Zeit oder dauerhaft dar. Es ist mit der Umgebung des Dorfes und der Stadt im Mittelalter verbunden. Der Vermieter entrichtete eine reguläre Gebühr für die Vermietung, die sich nach der Grundstücksfläche richtet. Meistens hätte er dieses Land verkaufen oder darauf verweisen können, wenn der Herr ihm die Erlaubnis gegeben hätte.